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Recht & Compliance

Scheinselbstständigkeit vermeiden: Die komplette Checkliste für IT-Freelancer 2026

28. März 20269 Min. LesezeitBOTFORCE Team

Scheinselbstständigkeit ist eines der größten Risiken für IT-Freelancer im DACH-Raum. Wird ein Freelancer-Verhältnis als verdecktes Arbeitsverhältnis eingestuft, drohen dem Auftraggeber Nachzahlungen in fünfstelliger Höhe — und auch Sie als Freelancer stehen plötzlich ohne Vertrag da. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie das Risiko systematisch minimieren und auf der sicheren Seite bleiben.

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn eine Person formal als Selbstständige oder Selbstständiger tätig ist, die tatsächliche Arbeitsbeziehung aber alle Merkmale eines Angestelltenverhältnisses aufweist. Das Kernproblem: Es werden keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, obwohl dies rechtlich geboten wäre.

Die Konsequenz ist eindeutig: Finanzamt und Sozialversicherungsträger können das Verhältnis rückwirkend als Anstellung einstufen. Laut Daten der Deutschen Rentenversicherung wurden allein 2025 rund 14.200 Statusfeststellungsverfahren eingeleitet — ein Anstieg von 18 % gegenüber dem Vorjahr. In Österreich verzeichnete die ÖGK im selben Zeitraum über 3.800 Prüfungen im IT-Bereich.

Die 5 Hauptkriterien der Scheinselbstständigkeit

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland prüfen die Behörden anhand ähnlicher Kernkriterien. Je mehr dieser Merkmale auf Ihre Situation zutreffen, desto höher ist das Risiko einer Neueinstufung.

1

Weisungsgebundenheit

Erhalten Sie konkrete Anweisungen zu Arbeitszeit, Arbeitsort und Durchführung Ihrer Tätigkeit? Wenn der Auftraggeber bestimmt, wann Sie im Büro zu sein haben und wie Sie Ihre Aufgaben erledigen, deutet das auf ein Angestelltenverhältnis hin. Ein Freelancer sollte im Wesentlichen selbst entscheiden, wie er ein vereinbartes Ergebnis liefert.

2

Eingliederung in die Betriebsorganisation

Nutzen Sie eine firmeneigene E-Mail-Adresse? Erscheinen Sie auf dem Organigramm? Nehmen Sie an internen Meetings, Teamevents oder Mitarbeitergesprächen teil? Je stärker Sie in die Unternehmensstruktur eingebunden sind, desto problematischer wird es. Besonders kritisch: ein fester Schreibtisch im Büro des Auftraggebers über Monate hinweg.

3

Wirtschaftliche Abhängigkeit

Wenn mehr als 5/6 Ihres Umsatzes (Österreich, ASVG § 2 Abs. 1 Z 4) bzw. mehr als 5/6 Ihres Einkommens(Deutschland, § 611a BGB Rechtsprechung) von einem einzigen Auftraggeber stammen, gelten Sie als wirtschaftlich abhängig. Für Freelancer mit einem langfristigen Mandat ist das die häufigste Falle.

4

Eigene Betriebsmittel

Arbeiten Sie ausschließlich mit Laptop, Software und Lizenzen des Auftraggebers? Ein echter Selbstständiger verfügt über eigene Betriebsmittel — eigener Rechner, eigene Softwarelizenzen, eigenes Büro oder Coworking-Space. Das muss nicht alles gleichzeitig zutreffen, aber zumindest ein Teil Ihrer Ausstattung sollte Ihnen gehören.

5

Unternehmerrisiko

Tragen Sie ein echtes wirtschaftliches Risiko? Ein Freelancer, der ausschließlich nach Stunden abrechnet und keinerlei Gewährleistung oder Haftung übernimmt, sieht aus Behördensicht eher wie ein Angestellter aus. Werkverträge mit definierten Deliverables, Pauschalpreise oder Haftungsklauseln stärken dagegen Ihre Position als Unternehmer.

Österreich vs. Deutschland — die rechtlichen Unterschiede

Obwohl die Grundprinzipien ähnlich sind, gibt es wesentliche Unterschiede in der rechtlichen Handhabung, die IT-Freelancer im DACH-Raum kennen müssen.

Österreich (ASVG)

In Österreich ist der zentrale Anknüpfungspunkt das ASVG § 4 Abs. 2— die sogenannte „Dienstnehmerähnlichkeit“. Die ÖGK (Gesundheitskasse) prüft, ob ein freier Dienstvertrag oder ein echtes Werkvertragsverhältnis vorliegt. Besonderheit: In Österreich gibt es die Kategorie des „freien Dienstnehmers“, die es in Deutschland nicht gibt. Freie Dienstnehmer sind sozialversicherungspflichtig, gelten aber nicht als Angestellte. Viele IT-Freelancer in Wien fallen unbewusst in diese Kategorie. Die Verjährungsfrist für Nachforderungen beträgt in Österreich 5 Jahre.

Deutschland (§ 611a BGB, SGB IV)

In Deutschland regelt § 611a BGB die Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Die Deutsche Rentenversicherung führt Betriebsprüfungen durch und kann ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV einleiten. Seit der Reform 2024 gilt: Bereits zweivon fünf Kriterien können ausreichen, um eine Scheinselbstständigkeit zu begründen. Die Nachforderungsfrist beträgt 4 Jahre, bei Vorsatz sogar 30 Jahre. Außerdem haftet in Deutschland grundsätzlich der Auftraggeberfür die Sozialversicherungsbeiträge — was dazu führt, dass Unternehmen zunehmend vorsichtiger bei der Beauftragung von Freelancern werden.

Die 10-Punkte-Checkliste zum Selbsttest

Gehen Sie die folgende Liste durch und zählen Sie, wie viele Punkte auf Ihre aktuelle Situation zutreffen. Je mehr Punkte Sie mit „Ja“ beantworten, desto geringer ist Ihr Risiko.

1

Eigene Betriebsmittel:Sie verwenden mindestens teilweise eigene Hardware, Software oder Infrastruktur für die Auftragsabwicklung.

2

Mehrere Auftraggeber:Sie haben im laufenden Kalenderjahr Umsatz mit mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern erzielt — oder können nachweisen, dass Sie sich aktiv um weitere Aufträge bemühen.

3

Freie Zeiteinteilung: Sie bestimmen selbst, wann und wo Sie arbeiten. Es gibt keine verpflichtenden Kernarbeitszeiten oder Anwesenheitspflichten.

4

Werkvertrag statt Zeitabrechnung:Ihr Vertrag definiert konkrete Ergebnisse oder Deliverables — nicht nur Stundenleistung. Idealerweise arbeiten Sie auf Basis eines Werkvertrags oder eines klar definierten Dienstvertrags mit Leistungsbeschreibung.

5

Keine Eingliederung:Sie haben keine firmeneigene E-Mail-Adresse, erscheinen nicht im Organigramm und nehmen nicht an Mitarbeitergesprächen oder internen Schulungen teil.

6

Vertretungsmöglichkeit:Sie dürfen sich vertraglich durch eine andere qualifizierte Person vertreten lassen. Selbst wenn Sie diese Option nie nutzen — sie muss vertraglich bestehen.

7

Eigenes unternehmerisches Auftreten:Sie haben eine eigene Website, eigene Visitenkarten, ein eigenes Firmenprofil auf LinkedIn und treten gegenüber Dritten als selbstständiges Unternehmen auf.

8

Haftung und Gewährleistung:Ihr Vertrag enthält Klauseln zur Haftung für Mängel oder Schlechtleistung. Sie tragen ein echtes wirtschaftliches Risiko — wenn das Ergebnis nicht stimmt, müssen Sie nachbessern oder auf Honorar verzichten.

9

Eigene Rechnungsstellung: Sie stellen selbst Rechnungen mit Ihrer eigenen UID-Nummer und Ihrem Firmennamen. Die Zahlung erfolgt nicht wie ein Gehalt monatlich am gleichen Tag, sondern nach Rechnungslegung.

10

Befristeter Vertrag mit klarem Scope:Ihr Auftrag ist zeitlich befristet und inhaltlich klar abgegrenzt. Unbefristete Rahmenverträge ohne konkreten Leistungsgegenstand sind ein rotes Tuch für Prüfer.

Auswertung

8–10 Punkte: Geringes Risiko. Ihre Situation entspricht dem Profil eines echten Selbstständigen.

5–7 Punkte: Erhöhtes Risiko. Überprüfen Sie die fehlenden Punkte und passen Sie Ihre Vertragsgestaltung an.

0–4 Punkte: Hohes Risiko. Lassen Sie Ihre Situation dringend von einem Fachanwalt oder Steuerberater prüfen.

Was passiert, wenn Sie erwischt werden?

Die Konsequenzen einer festgestellten Scheinselbstständigkeit sind für beide Seiten gravierend — aber die finanzielle Hauptlast trägt in der Regel der Auftraggeber.

Für den Auftraggeber

Der Auftraggeber muss sämtliche Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- undArbeitnehmeranteil) rückwirkend nachzahlen. In Österreich sind das rund 39,5 % der Bruttobemessungsgrundlage, in Deutschland je nach Beitragssatz bis zu 42 %. Bei einem Freelancer mit einem Tagessatz von €1.000 und einer Mandatsdauer von 18 Monaten ergibt das eine Nachforderung von €120.000 bis €160.000. Hinzu kommen Säumniszuschläge von 1 %pro Monat (Deutschland) sowie mögliche Strafverfahren wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB— Strafrahmen: bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.

Für den Freelancer

Als Freelancer verlieren Sie Ihren Auftrag — das ist die unmittelbare Konsequenz. Darüber hinaus kann die Rückeinstufung als Angestellter steuerliche Nachforderungen auslösen, wenn Sie Betriebsausgaben geltend gemacht haben, die im Angestelltenverhältnis nicht absetzbar wären. In der Praxis berichten betroffene Freelancer von Nachzahlungen zwischen €8.000 und €25.000. Der größte Schaden ist jedoch der Reputationsverlust: Auftraggeber, die einmal eine Scheinselbstständigkeits-Prüfung durchlaufen haben, meiden künftig die betroffenen Freelancer.

Präventionsstrategien für die Praxis

Die gute Nachricht: Mit den richtigen Maßnahmen lässt sich das Risiko auf ein Minimum reduzieren. Hier sind die wichtigsten Strategien, die erfahrene IT-Freelancer in DACH anwenden.

  1. Vertragsgestaltung prüfen lassen— Investieren Sie €500 bis €1.000 in eine anwaltliche Prüfung Ihres Standardvertrags. Das zahlt sich hundertfach aus.
  2. Vertretungsklausel aufnehmen— Selbst wenn Sie die Leistung immer persönlich erbringen: Die vertragliche Möglichkeit der Vertretung ist ein starkes Indiz für Selbstständigkeit.
  3. Mehrere Auftraggeber dokumentieren— Führen Sie Buch über alle Akquise-Aktivitäten, Angebote und Nebenaufträge. Auch ein kleiner Nebenauftrag von €2.000 pro Quartal kann den Unterschied machen.
  4. Eigene Betriebsmittel einsetzen— Nutzen Sie Ihren eigenen Laptop zumindest für Kommunikation und Projektmanagement, auch wenn der Auftraggeber zusätzlich Hardware stellt.
  5. Ergebnisbasiert abrechnen— Wo möglich, vereinbaren Sie Meilensteine oder Deliverables statt reiner Stundenabrechnung. Mischmodelle (Grundpauschale plus Stundenanteil) sind in der IT üblich und rechtlich akzeptiert.

Wie ProjexMaster helfen kann

Wir entwickeln derzeit ein Compliance-Check Feature, das Ihnen hilft, Ihre aktuelle Auftragssituation systematisch zu bewerten. Der automatisierte Check analysiert Ihre Vertragsstruktur, Auftraggeber-Diversifikation und weitere relevante Faktoren — und gibt Ihnen eine klare Risikoeinstufung mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Darüber hinaus unterstützt ProjexMaster Sie dabei, das wichtigste Kriterium gegen Scheinselbstständigkeit zu erfüllen: mehrere Auftraggeber. Durch unser Pipeline-Management und KI-gestütztes Matching finden Sie schneller passende Mandate — auch als Ergänzung zu einem bestehenden Hauptauftrag. Jeder zusätzliche Auftraggeber in Ihrem Portfolio stärkt Ihren Status als Selbstständiger.

Das Compliance-Check Feature befindet sich derzeit in der Entwicklung und wird voraussichtlich im Q3 2026 verfügbar sein. Registrieren Sie sich jetzt, um als Erster Zugang zu erhalten.

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